Am 8. August 2018 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg den Regionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree genehmigt. Mit seiner Bekanntmachung im Amtsblatt des Landes Brandenburg Nr. 41 am 16. Oktober 2018 ist dieser Regionalplan in Kraft getreten. Damit wurde das Rehfelder Windeignungsfeld 26 nach Osten hin um einige Flächen erweitert, auf denen nun mehrere Investoren neue Windräder aufstellen wollen. Obwohl die Rehfelde-EigenEnergie eG nach dem derzeitigen Stand nicht an den Investitionen beteiligt ist, ist die Genossenschaft sehr an einer widerspruchsfreien Planung und an einem strukturierten Ausbau interessiert, denn in dem betreffenden Gebiet stehen unsere beiden Windräder. Ein strukturierter Ausbau (Neubau, Abbau und Repowering) sollte auch im Sinne der beiden Angerdörfer Werder und Zinndorf sein. Deshalb haben wir die zügige Fortführung der nach unserer Einschätzung ins Stocken geratenen Planungen und Entscheidungen in der Gemeindevertretung mit nachfolgendem Brief an alle Gemeindevertreter angemahnt:
Rehfelde, den 10.02.2020
Sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,
mit Sorge beobachten wir, wie sich die Planung des bestehenden Windeignungsfeldes 26 momentan entwickelt bzw. stockt.
Am 20. November 2017 beschloss die Gemeindevertretung Rehfelde die Aufstellung eines B-Planes sowie eine Veränderungssperre für das Windfeld 26. Durch intensive Arbeit gelang es, alle interessier-ten WEA-Firmen an einen Tisch zu bekommen und gemeinsame Ziele zu formulieren. Ganz im Sinne von Rehfelde und insbesondere im Sinne der beiden Angerdörfer Zinndorf und Werder, konnte er-reicht werden, dass sich die Investoren auf einen koordinierten Aufbau und zugleich Abbau bzw. Repowering von Windrädern in einem exakten Zeitrahmen einigten. Die gegenwärtige Anzahl der Anlagen – nämlich 30 – sollte an dessen Ende nicht überschritten werden. Es sollten also keine zusätz-lichen WEA entstehen. Vergrößerte Mindestabstände der WEA zur Wohnbebauung waren vereinbart. Geklärt war die Übernahme der Planungskosten durch die Investoren.
Die Veränderungssperre (in Kraft getreten am 28.6.2018) läuft Ende Juni dieses Jahrs aus. Ein neuer Bebauungsplan auf Grundlage der o.a. Einigung des Amtes Märkische Schweiz mit den Investoren ist nach unserer Kenntnis nicht in Sicht.
Im Interesse der Rehfelder Bürger stellen wir folgende Fragen:
Wie wurden und werden die Verhandlungen mit den WEA Firmen durch die derzeitige GV vorangetrieben?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um auch weiterhin die max. Anzahl der WEA zu be-grenzen?
Wie wird durch die GV sichergestellt, dass die neue Bauplanung VOR Ende der Änderungs-sperre rechtsverbindlich in Kraft tritt?
Sollte die Zeit nutzlos verstreichen, riskiert die Gemeinde einen Wildwuchs an neuen Windrädern. Es gibt dann keinen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde, die Gemeinde verliert ihre Steuerungs-funktion und hat dann keinen Einfluss mehr auf die Bebauung. Die gesamte Vorarbeit war umsonst. Das heißt auch, dass die Begrenzung auf 30 WEA nicht mehr gilt.
Das sollte nicht im Sinne der Gemeinde, auch nicht im Sinne der Rehfelder und erst recht nicht im Sinne der Bürger von Zinndorf und Werder sein.
Wir rufen Sie daher auf, wieder Tempo in die Sache zu bringen, denn auch mit einer optionalen Ver-längerung der Veränderungssperre ist die Zeit schon recht knapp.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Rehfelde-EigenEnergie eG
Dieser Brief steht zum Dowload zur Verfügung: Offener Brief an die Gemeindevertreter
Die Antworten und Reaktionen werden wir hier demnächst veröffentlichen:
2. Antwort: BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN in der Gemeindevertretung