Liebe Mitglieder der Rehfelde-EigenEnergie eG,
die Corona-Krise hat uns weiter im Griff, die Arbeit in der Genossenschaft geht jedoch trotz erschwerter Bedingungen weiter. Über unsere unter Corona-Bedingungen abgehaltene Generalversammlung berichten wir in diesem Infobrief und über den Stand zur EE-Gesetzgebung. Außerdem haben wir seit dem 30.10.2020 einen neuen
Vorstand.
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1. Generalversammlung in Corona-Zeiten
Unsere jährliche Generalversammlung haben wir Corona-bedingt im Umlaufverfahren durchgeführt. Das hat
sehr gut funktioniert, aber wir könnten es im Wiederholungsfall, der möglichst nicht eintreten möge, sicher noch
besser machen. Besonders erfreut hat uns die rege Teilnahme an der Abstimmung (67,7 %). Vielleicht lag das
daran, dass wir ein gutes Jahresergebnis für 2019 präsentieren konnten. Erstmalig kam beim Versand der Einladungen, Dokumente und Ergebnisse unsere neue Software für die Mitgliederverwaltung zum Einsatz. Dass an
einige Mitglieder versehentlich doppelte E-Mails verschickt wurden, bitten wir zu entschuldigen.
Inzwischen sind Dividenden und Boni an Sie ausgezahlt und Ihnen die entsprechenden Belege zugeschickt worden. Es gab in beiden Fällen einige Rückläufer, daher die dringende Bitte, informieren Sie uns immer zeitnah,
sobald sich Ihre Adressdaten und insbesondere Ihre Kontodaten geändert haben, vielen Dank.
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2. Aufsichtsrat beruft neue Vorstandsmitglieder
Nach unserem Appell in der Generalversammlung zum bevorstehenden Ausscheiden von AR- und Vorstandsmitgliedern konnte der Aufsichtsrat am 30. Oktober 2020 zwei der Kandidaten in den Vorstand berufen. Auf
unserer neu gestalteten Webseite https://www.rehfelde-eigenenergie.com/Organe stellen sich Gerhard Seeger und Holger Fleischmann in Wort und Bild vor.
Den Aufsichtsrat wählt die Generalversammlung turnusgemäß alle drei Jahre im Mai/Juni 2021. Für den Aufsichtsrat suchen wir weiter nach Kandidaten.
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3. Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Das EEG 2021 beinhaltet viele neue Regelungen,
die in den Fachverbänden, z.B. dem Bundesverbandes WindEnergie e.V. (BWE), begrüßt, aber auch kritisiert
werden. Eine Stellungnahme des BWE finden Sie hier: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/Aktuelles/EEG_Aktuell/20200917_BWE_Stellungnahmen_EEG_2021_RefE.pdf .
Für die zukünftigen Projekte unserer Genossenschaft wollen wir hier nur folgende Punkte hervorheben:
Akzeptanz für weiteren Erneuerbaren-Ausbau wird verbessert
Kommunen sollen künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Die Standortgemeinde erhält vom Anlagenbetreiber 0,2 ct für jede erzeugte kWh. Auch Bürgerstromtarife können von den Anlagenbetreibern den Bürgern der Standortgemeinde angeboten werden.
Weiterhin sollen die Anreize für Mieterstrom und die Rahmenbedingungen für die Eigenstromerzeugung verbessert werden. Allerdings ist die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes abzuwarten.
November 2020 (REE_InfoBrief3-2020_v03.docx) Rehfelde-EigenEnergie eG
Kontakt: info@Rehfelde-EigenEnergie.de 2 von 2 Elsholzstr. 6, 15345 Rehfelde
Solardächer ab 500 kWp erhalten Vergütung nur über Ausschreibungen
Die Schwelle zur Teilnahme an Ausschreibungen soll für PV-Dachanlagen auf 500 kWp gesenkt werden. Zusätzlich soll der anteilige Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms in diesem Zusammenhang gesetzlich unterbunden werden. Der Aufwand für Ausschreibungen und das Verbot des Eigenverbrauchs machen PV-Dachanlagen für private Investoren unattraktiv, daher läuft die Solarbranche Sturm gegen diese Bestimmungen (BSW
Bundesverband Solarwirtschaft: https://www.presseportal.de/pm/15347/4749468 ).
Bei negativen Strompreisen an der Börse gibt es keine Vergütung (§ 51)
Bisher galt, dass wir bei negativen Strompreisen an der Börse von mehr als 6 Stunden keine Vergütung für unseren Windstrom mehr bekamen, das war schon schlecht, aber sehr selten. Zukünftig jedoch soll die 6-h-Regel
gestrichen werden und bei jedem negativen Börsenpreis die Vergütung entfallen. Das würde für uns als Stromproduzenten eine deutliche Verschlechterung mit nicht abschätzbaren Erlösausfällen bedeuten. Der § 51 sollte
gestrichen werden, denn die Verursacher für negative Strompreise sind schwer regelbare Braunkohle- bzw.
Atomkraftwerke.
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4. PV-Freiflächenanlage auf der Deponie „An der alten Gärtnerei“
Hatten wir noch im InfoBrief 2/2020 die Hoffnung geäußert, dass dieses Projekt doch noch die Zielgerade erreicht, müssen wir nun leider den Stopp des Projekts verkünden. Das Planungsverfahren schien trotz zwischenzeitlicher Irritationen, über die wir auch berichtet hatten, zu einem positiven Ende zu kommen. Die erhebliche
zeitliche Verzögerung bedeutete allerdings Mindereinnahmen bei der Vergütung für den erzeugten Strom. Diese
wären noch im Rahmen der Kalkulation gewesen, aber in Verbindung mit unerwartet auftretenden hohen Zusatzkosten beim Bau der Zufahrt war ein wirtschaftlich vertretbarer Bau der PVA nicht mehr gegeben. Daher
haben wir das Amt Märkische Schweiz gebeten, das Planungsverfahren abzubrechen.
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5. Aktuelles
Arbeitskreis im 4. Quartal 2020
Leider gibt es zum Arbeitskreis nichts Neues, denn nach gerade mal drei Sitzungen ist schon wieder CoronaPause. Mal sehen, wann und vor allem wie wir wieder die Arbeit aufnehmen? Konzeptionelle Ideen sind gefragt.
Entwicklung Windeignungsfeld 26
Es kommt wieder Bewegung in die Sache. Unser offener Brief an die Gemeindevertreter und die nachfolgenden
Gespräche haben offensichtlich bewirkt, dass die Planungen wieder aufgenommen werden. Die Investoren, das
Amt Märkische Schweiz und die Gemeindevertreter verhandeln erneut miteinander. Ein städtebaulicher Vertrag
zwischen den Investoren und dem Amt Märkische Schweiz liegt bereits vor, soll aber neu ausgehandelt werden.
Zudem wird ein neues Planungsbüro gesucht, das die Planungen mit neuen Anforderungen ausführen soll. Bis
eine Baugenehmigung vorliegt und dann gebaut werden kann, wird das sicher zwei weitere Jahre Zeit kosten,
schade!
Wir verfolgen das Verfahren natürlich im eigenen Interesse weiter und werden darüber berichten.
Noch eine gute Nachricht vom Windfeld: Unsere beiden Windmühlen haben bereits die für das Jahr geplante
Menge Strom erzeugt. Bis Silvester läuft nun die „Überplanerfüllung“. 😊
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Wir wünschen Ihnen eine schöne Adventszeit und schöne Festtage!
Und bleiben Sie weiterhin virusfrei!