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Holger Fleischmann

Info-Brief 2/2020

Aktualisiert: 6. Aug. 2020

Liebe Mitglieder der Rehfelde-EigenEnergie eG,

Obwohl die Corona-Krise immer noch unseren Alltag bestimmt, geht die Arbeit in der Genossenschaft weiter. Darüber (PV-Projekt, Generalversammlung) und über den Stand zur EE-Gesetzgebung berichten wir in diesem Infobrief.

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  1. Neues zu den Erneuerbaren Energien

52-GWh-Deckel wird gestrichen

Hatten wir noch im ersten InfoBrief des Jahres darüber berichten müssen, dass der 52 GWh-Deckel zur Beendigung der EEG-Förderung für PV-Anlagen voraussichtlich Bestand haben wird, so können wir jetzt den Beschluss des Bundesrates vom 3. Juli 2020 präsentieren: Der 52 GWh-Deckel wird gestrichen. Damit entfällt eine Hürde für unsere PVA auf der Deponie, aber Rehfelde hat schon eine neue Hürde errichtet (siehe 2.). 

Die Solarwirtschaft fordert in ihrem 7 Punkte-Fahrplan (https://www.solarwirtschaft.de/auf-gehts/ ) nun weitere Erleichterungen für die Photovoltaik, um die von der Bundesregierung selbst gesteckten Ziele der Energiewende noch zu erreichen. Und uns Genossenschafter würde dieser Fahrplan natürlich auch sehr freuen.

Einigung bei Mindestabstand für Windräder

In der gleichen Sitzung des Bundesrates auch noch beschlossen: Die Einigung beim Mindestabstand von Windrädern zu Wohngebäuden nach 9-monatigem Streit in der Koalition. Dass diese erreicht wurde, ist zu begrüßen, allerdings bleibt abzuwarten, was die Bundesländer daraus machen, denn sie können jetzt die Regeln jeweils für ihr Land festlegen. Mal schauen, wie Brandenburg das regelt?

Bundestag streicht Privileg für Bürger­ener­giegesell­schaften

Die dringend benötigte Novellierung des EEG u.a. zur notwendigen Flankierung des Kohleausstiegsgesetzes wurde weiter auf den Herbst 2020 verschoben. Stattdessen wurde nur eine Mini-Version beschlossen, in der das Privileg bei Ausschreibungen für Bürgerenergie-Windprojekte gestrichen und einige Terminregelungen infolge der Corona-Krise beschlossen wurden. Dieses sogenannte Privileg für die Bürgerenergie war gut gemeint, aber rechtlich schlecht gemacht, denn es erlaubte Großinvestoren fast alle Ausschreibungen unter dem Deckmantel von Bürgerenergiegesellschaften zu gewinnen. Hier finden Sie mehr dazu: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw20-de-eeg-aenderung-695084.

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  1. PV-Freiflächenanlage auf der Deponie „An der alten Gärtnerei“

Langsam wird dieses Projekt zu einer unendlichen Geschichte, denn in der letzten Gemeindevertretersitzung vor der Sommerpause wurde der Beschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes abgelehnt, der Beschluss für den Bebauungsplan dagegen angenommen.


Wie es nun weitergeht, hängt vom Amt Märkische Schweiz ab. Entscheidend ist, wie der Widerspruch zur „Einheit der Rechtsprechung“ gelöst wird, da der B-Plan ohne FNP nicht realisierbar ist. Solange unsere kommunalrechtliche Rückfrage beim Amt läuft, sind wieder mal alle Aktivitäten gestoppt.  Aufsichtsrat und Vorstand müssen entscheiden, ob eine weitere Verzögerung von mindestens 6 Monaten zu verkraften ist.

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  1. Generalversammlung in Corona-Zeiten

Unsere jährliche Generalversammlung wird wegen der Corona-Krise demnächst modifiziert abgewickelt. Die rechtlichen Regelungen dazu hatten wir Ihnen schon im InfoBrief 1/2020 dargelegt: „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“.

Nach jetzigem Stand der Dinge wird der Vorgang wie folgt ablaufen:

  • Der Jahresabschluss wird vorab durch den Aufsichtsrat festgestellt (Artikel 2; § 3, Absatz 3).

  • Die Generalversammlung werden wir als elektronisches Umlaufverfahren durchführen.

  • Jedes Mitglied erhält den Bericht des Aufsichtsrates und des Vorstandes zum Jahresabschluss.

  • Weiterhin erhält jedes Mitglied per E-Mail oder per Post die Beschlussvorschläge für

    • die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und

    • die Verwendung des Gewinns.


  • Innerhalb eines Zeitfensters erwarten wir Ihre Entscheidungen zu den Beschlüssen zurück.

  • Danach erfolgt die Protokollierung der Rückläufe mit der Art der Stimmabgabe (Artikel 2; § 3, Absatz 1)

Abschließend informieren wir Sie schriftlich über das Ergebnis der Abstimmungen und den ordnungsgemäßen Ablauf.

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  1. Aktuelles

Arbeitskreis im 3. Quartal 2020

Der Arbeitskreis Rehfelde-EigenEnergie wird am 4. September 2020 erneut starten. Dann werden wir hoffentlich wieder in eine geregelte Arbeit eintreten können.

Entwicklung Windeignungsfeld 26

Das Windeignungsgebiet 26 wurde von der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree nach Osten hin „verschoben“. Damit wurde auch Platz für weitere Windräder geschaffen. Diese Planungen sahen vor, in Dorfnähe Windräder abzubauen und in Dorfferne neue aufzubauen. Schlussendlich sollte nach Repowering, Auf- und Abbau die bisherige Zahl von 30 Windrädern konstant bleiben. Die Gemeinde war mit den Investoren einig, dass die Planungskosten durch die Investoren übernommen werden. Die Entscheidung dazu wurde aber in der Gemeindevertretung nicht getroffen. Unsere Genossenschaft hat in einer offenen Anfrage an die Gemeindevertretung auf das Risiko von „Wildbau“ hingewiesen, falls die Veränderungssperre am 30. Juni 2020 ausläuft.

Die Gemeindevertretung hat inzwischen die vorläufige Einigung mit den Investoren in Frage gestellt und die bestehende Veränderungssperre zur Bebauung im Windeignungsfeld 26 um ein Jahr verlängert.

Falls es doch noch zu einer Entscheidung über die B-Planung kommt, wird die Genossenschaft Gespräche mit den Investoren führen, um gegebenenfalls eine Beteiligung an einem Windradprojekt zu erreichen.

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Wir wünschen Ihnen einen schönen Urlaub, bleiben Sie weiterhin virusfrei!

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