Wenn ja, können Sie jedes Jahr die gegenüber einem Auto mit Verbrennungsmotor eingesparte Menge CO2 an Mineralölkonzerne verkaufen.
Sichern Sie sich für Ihr Elektroauto die THG-Prämie!
Die Prämie kann nur für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge geltend gemacht werden. Brennstoffzellen- und Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen.
Neben E-Autos können auch Elektromotorräder und Elektroroller registriert werden, wenn Sie einen Fahrzeugschein Teil 1 haben.
Wenn Sie den THG-Handel über die Bürgerwerke nutzen, profitieren Sie finanziell und stärken zusätzlich die Energiewende!
Sie bestimmen, wie Ihre Prämie aufgeteilt wird: Sie können selbst wählen, wie viel Sie den Bürgerwerken-Genossenschaften geben wollen.
Sie möchten mitmachen? Nutzen Sie bitte für die Beantragung das Portal der Bürgerwerke eG unter:
Bitte beachten Sie den Stichtage für die Prämie 2024 bis zum 15.11.2024.
Vielen Dank und allzeit gute Fahrt.